GENLOC.NETWORK

Inha­ber Man­fred Klöp­pel, Inter­net und IT-Service,
Breit­schei­der Str. 12, 40625 Düsseldorf
– im Fol­gen­den: GENLOC.NETWORK
in der Fas­sung von Sep­tem­ber 2011

A. All­ge­meine Regelungen

Vor­be­halt­lich der beson­de­ren Rege­lun­gen in Teil B gel­ten für sämt­li­che Geschäfte die nach­fol­gen­den All­ge­mei­nen Geschäftsbedingungen.

§ 1 Regelungsgegenstand

1.1 Diese all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für alle, auch zukünf­ti­gen, Ver­träge, Lie­fe­run­gen und sons­ti­gen Leis­tun­gen, sofern sie nicht mit aus­drück­li­cher schrift­li­cher Zustim­mung von GENLOC.NETWORK abge­än­dert oder aus­ge­schlos­sen wer­den. Den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den wird aus­drück­lich wider­spro­chen. Sie wer­den auch dann nicht aner­kannt, wenn GENLOC.NETWORK ihnen nicht noch­mals nach Ein­gang aus­drück­lich wider­spricht. Es gel­ten jeweils die zum Zeit­punkt der Bestel­lung gül­ti­gen AGB. Diese wer­den dem Kun­den zum Down­load in der jeweils aktu­el­len Fas­sung bereitgestellt.

1.2 Münd­li­che Neben­ab­re­den wur­den von den Ver­trags­par­teien nicht getrof­fen. Nach­träg­li­che Ergän­zun­gen oder Ände­run­gen der geschlos­se­nen Ver­ein­ba­run­gen bedür­fen der Schrift­form. Ein münd­li­cher Ver­zicht auf die Schrift­form wird ausgeschlossen.

1.3 GENLOC.NETWORK ist berech­tigt, diese Bedin­gun­gen mit einer Ankün­di­gungs­frist von 6 Wochen für künf­tige Leis­tun­gen zu ändern und zu ergän­zen. Wider­spricht der Kunde nicht inner­halb einer Frist von 2 Wochen, so wer­den die geän­der­ten Bedin­gun­gen als Ver­trags­grund­lage für zukünf­tige Geschäfte wirksam.

1.4 Die jewei­li­gen Leis­tun­gen und Lie­fe­run­gen wer­den in eigen­stän­di­gen, auf der Grund­lage die­ser AGB zu schlie­ßen­den Ver­trä­gen festgelegt.

1.5 Ange­bote von GENLOC.NETWORK sind stets frei­blei­bend und unver­bind­lich. Bestel­lun­gen gel­ten erst dann als ange­nom­men, wenn sie von GENLOC.NETWORK schrift­lich per E‑Mail, Fax oder Post bestä­tigt sind. Diese Auf­trags­be­stä­ti­gung ist Grund­lage für den Leistungsumfang.

1.6 Aus­füh­rungs­ver­än­de­run­gen der Ver­trags­leis­tung wäh­rend der Erstel­lungs- oder Lie­fer­zeit sind vor­be­hal­ten. Dies gilt, sofern die Ände­run­gen stan­dard­mä­ßig erfol­gen und für den Kun­den zumut­bar sind. Tech­ni­sche Anga­ben ver­ste­hen sich unter den bran­chen­üb­li­chen Toleranzen.

§ 2 Zahlungsbedingungen

2.1 Alle ange­ge­be­nen Preise ver­ste­hen sich zuzüg­lich der jeweils zum Zeit­punkt der Leis­tung gesetz­lich gül­ti­gen Mehr­wert­steuer. Soweit lau­fende Leis­tun­gen geschul­det sind, ist der im Zeit­punkt der Fäl­lig­keit der jewei­li­gen For­de­rung gel­tende Mehr­wert­steu­er­satz entscheidend.

2.2 Bei Zu- oder Rück­sen­dung von Mate­ria­lien wer­den je nach Ver­ein­ba­rung Ver­sand­pau­scha­len berechnet.

2.3 Fäl­lig­keit tritt zu den jeweils ver­ein­bar­ten Fäl­lig­keits­da­ten bzw. bei Lie­fe­rung ein. Alle Zah­lun­gen sind bei Fäl­lig­keit ohne Abzug zu leis­ten. Sofern keine ande­ren Zah­lungs­ter­mine ver­ein­bart sind, gilt die Drit­tel-Rege­lung. Je ein Drit­tel der Gesamt­summe wird fäl­lig bei Auf­trags­er­tei­lung, Zwi­schen­ab­nahme und Abschlussabnahme.

2.4 Bei Zah­lungs­ver­zug oder Stun­dung wer­den die gesetz­li­chen Zin­sen berech­net – der­zeit 8 %-Punkte über dem Basiszinssatz.

2.5 Kos­ten aus Son­der­leis­tun­gen sowie Leis­tun­gen auf­grund unrich­ti­ger oder unvoll­stän­di­ger Kun­den­an­ga­ben oder nicht nach­prüf­ba­rer Män­gel­rü­gen oder unsach­ge­mä­ßen Sys­tem­ge­brauchs sind vom Kun­den zu tragen.

2.6 GENLOC.NETWORK ist berech­tigt, regel­mä­ßig fäl­lige Nut­zungs­ge­büh­ren durch schrift­li­che Mit­tei­lung an den Kun­den unter Ein­hal­tung einer 3‑Mo­nats-Frist zu erhö­hen. Der Kunde ist im Falle einer mehr als 10%igen Gebüh­ren­er­hö­hung zur ordent­li­chen Kün­di­gung unter Ein­hal­tung der Kün­di­gungs­fris­ten berech­tigt. Zwi­schen 2 Erhö­hun­gen müs­sen min­des­tens 6 Monate liegen.

2.7 Der Kunde kann gegen For­de­run­gen der GENLOC.NETWORK nur mit sol­chen Gegen­for­de­run­gen auf­rech­nen, die rechts­kräf­tig fest­ge­stellt oder nicht bestrit­ten sind.

2.8 Zurück­be­hal­tungs­rechte des Kun­den sind aus­ge­schlos­sen, wenn und soweit sie nicht auf dem sel­ben Ver­trags­ver­hält­nis beru­hen, aus wel­chem der Kunde sein Zurück­be­hal­tungs­recht gel­tend macht.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

Ver­trags­ge­gen­ständ­li­che Leis­tun­gen blei­ben bis zur voll­stän­di­gen Zah­lung des ver­ein­bar­ten Prei­ses im Eigen­tum von GENLOC.NETWORK. Dies gilt auch für Leis­tun­gen, die auf Daten­trä­ger über­ge­ben oder online über­mit­telt wer­den, ebenso für alle Begleit­ma­te­ria­lien. Soweit nur Nut­zungs­rechte ein­ge­räumt wer­den, gilt vor­ste­hende Rege­lung für zu über­ge­bende Daten­trä­ger entsprechend.

§ 4 Lie­fe­run­gen und Leistungen

4.1 GENLOC.NETWORK erbringt selbst oder durch Dritte Leis­tun­gen nach Maß­gabe in den Auf­trags­be­stä­ti­gun­gen oder sons­ti­gen Ver­trä­gen. Leis­tun­gen, die nicht im Stan­dard­an­ge­bot ent­hal­ten sind, wer­den nach Zeit­auf­wand mit fes­ten Stun­den­sät­zen gemäß Konditionsliste/Angebot berech­net. Für Leis­tun­gen, die GENLOC.NETWORK durch Mit­ar­bei­ter auf Wunsch des Kun­den an einem ande­ren Ort als am Geschäfts­sitz erbringt, kön­nen Fahrt­pau­scha­len und Spe­sen berech­net werden.

4.2 Sobald GENLOC.NETWORK Inter­net-Anwen­dun­gen bereit­stellt, zahlt GENLOC.NETWORK hier­für Lizen­zen bzw. Mie­ten. GENLOC.NETWORK ist daher berech­tigt, diese Leis­tun­gen ein­zu­schrän­ken bzw. ein­zu­stel­len, wenn der Kunde sei­nen Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen – auch teil­weise – nicht nachkommt.

4.3 Der Kunde ist zur frist­ge­rech­ten Ent­ge­gen­nahme der Leis­tun­gen und Lie­fe­run­gen ver­pflich­tet. Teil­lie­fe­run­gen sind zuläs­sig, wenn ihre Ent­ge­gen­nahme für den Kun­den nicht mit unver­hält­nis­mä­ßi­gen Auf­wen­dun­gen ver­bun­den ist und der Nut­zen der Leis­tung nicht wesent­lich ein­ge­schränkt ist.

4.4 Die von GENLOC.NETWORK genann­ten Ter­mine und Fris­ten sind unver­bind­lich, sofern nicht aus­drück­lich schrift­lich etwas ande­res ver­ein­bart wurde. Alle Lie­fer- und Leis­tungs­ter­mine ste­hen außer­dem unter dem Vor­be­halt rich­ti­ger und recht­zei­ti­ger Selbst­be­lie­fe­rung von GENLOC.NETWORK. Sie begin­nen mit dem Tage der Auf­trags­be­stä­ti­gung durch GENLOC.NETWORK und ver­län­gern sich vor­be­halt­lich aller wei­te­ren Rechte um die Zeit, in der der Kunde in Zah­lungs­ver­zug ist. Nach­träg­li­che Ände­rungs- oder Ergän­zungs­wün­sche des Kun­den kön­nen eine ange­mes­sene Ver­län­ge­rung zur Folge haben.

4.5 Alle Ereig­nisse höhe­rer oder über­ge­ord­ne­ter tech­ni­scher Gewalt (glo­bale Inter­net-Stö­rung) und des­sen Folge befreien für die Dauer ihres Vor­lie­gens von der Erfül­lung der ver­trag­lich über­nom­me­nen Leis­tungs­pflicht. Dies gilt eben­falls für sol­che Umstände bei Lie­fe­ran­ten von GENLOC.NETWORK.

4.6 GENLOC.NETWORK gerät erst dann in Ver­zug, wenn der Kunde ihm schrift­lich eine Nach­frist von min­des­tens 4 Wochen gesetzt hat. Im Falle des Ver­zu­ges hat der Kunde Anspruch auf Ver­zugs­ent­schä­di­gung in Höhe von 0,5 % des Rech­nungs­wer­tes der vom Ver­zug betrof­fe­nen Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen für jede voll­endete Woche des Ver­zu­ges, ins­ge­samt jedoch höchs­tens bis zu 5 %. Dar­über hin­aus­ge­hende Ansprü­che, ins­be­son­dere Scha­den­er­satz­an­sprü­che, sind aus­ge­schlos­sen, jedoch unter Beach­tung der nähe­ren Haf­tungs­re­ge­lung von Para­graph 8.

4.7 GENLOC.NETWORK ver­pflich­tet sich, bei den Inter­net-Anwen­dun­gen all­ge­mein gül­tige oder indus­tri­ell übli­che Stan­dards ein­zu­set­zen. Die Leis­tung gilt als erbracht, wenn mit einer stan­dard­mä­ßi­gen Appli­ka­tion (bei­spiels­weise Brow­ser, Inter­net-Explo­rer) die Dar­stel­lung kor­rekt und mit einem ange­mes­se­nen Zeit­ver­hal­ten erfolgt. Als ange­mes­sen ist die Dar­stel­lung und Anwen­dungs­ge­schwin­dig­keit dann anzu­se­hen, wenn andere Anwen­dun­gen im Inter­net ver­gleich­bar reagie­ren. GENLOC.NETWORK ist bemüht bei den Stan­dard-Brow­sern neben der aktu­el­len Ver­sion auch kom­pa­ti­bel zur Vor­gän­ger­ver­sion zu blei­ben. Für Brow­ser sind fol­gende Her­stel­ler als Stan­dard akzep­tiert: Micro­soft Inter­net Explo­rer, Mozilla Fire­fox, Apple Safari und Opera.

§ 5 Mit­wir­kung des Kunden

5.1 Bei Inter­net-Auf­trit­ten, die indi­vi­du­elle und kun­den­spe­zi­fi­sche Ele­mente ent­hal­ten, hat der Kunde eine Mit­wir­kungs­pflicht. Diese besteht ins­be­son­dere in der Anlie­fe­rung von geeig­ne­ten Unter­la­gen in digi­ta­ler oder gedruck­ter Form. Ist eine Auf­be­rei­tung unter Gestal­tungs­ge­sichts­punk­ten not­wen­dig, so kann ent­we­der der Kunde oder GENLOC.NETWORK Dritte hier­mit beauf­tra­gen. Die Kos­ten wer­den vom Kun­den über­nom­men, wenn ver­ein­bart erhält der Kunde hier­für das Urheberrecht.

5.2 Die Mit­wir­kungs­pflicht des Kun­den umfasst auch die ter­min­ge­rechte Bereit­stel­lung der Unter­la­gen. Ver­zö­ge­run­gen bei Bereit­stel­lung kön­nen zu Ter­min­a­b­än­de­run­gen durch GENLOC.NETWORK füh­ren. Soweit GENLOC.NETWORK bereits Leis­tun­gen erbracht hat, sind diese als Teil­leis­tun­gen zur Berech­nung anzunehmen.

5.3 Der Kunde ver­pflich­tet sich außer­dem, regel­mä­ßig die indi­vi­du­el­len Infor­ma­tio­nen inner­halb der Inter­net-Anwen­dun­gen zu über­prü­fen und Ände­run­gen, wie bei­spiels­weise sol­che bei Adres­sen, Tele­fon­num­mern, Mit­ar­bei­tern usw., zeit­nah in schrift­li­cher Form mit­zu­tei­len (bei­spiels­weise E‑Mail). Dies gilt auch für regio­nale und andere vom Kun­den gewünschte Links.

5.4 Soweit der Kun­den selb­stän­dig Inhalte inner­halb sei­ner Inter­net-Anwen­dun­gen ver­öf­fent­licht, ver­pflich­tet er sich zur Ein­hal­tung aller recht­li­chen Bedin­gun­gen, die ins­be­son­dere für Inter­net-Ver­öf­fent­li­chun­gen gelten.

5.5 GENLOC.NETWORK behält sich vor, Auf­träge wegen des Inhalts, der Her­kunft oder der tech­ni­schen Form nach ein­heit­li­chen, sach­lich gerecht­fer­ti­gen Grund­sät­zen von GENLOC.NETWORK abzu­leh­nen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behörd­li­che Bestim­mun­gen ver­stößt oder deren Ver­öf­fent­li­chung für GENLOC.NETWORK unzu­mut­bar ist. Die Ableh­nung eines Auf­tra­ges wird dem Auf­trag­ge­ber unver­züg­lich mitgeteilt.

§ 6 Urhe­ber- und Eigentumsrechte

6.1 Urhe­ber- und Eigen­tums­rechte an den bereit­ge­stell­ten Inter­net-Anwen­dun­gen ver­blei­ben auch nach erfolg­ter Bezah­lung durch den Kun­den unein­ge­schränkt bei GENLOC.NETWORK. Eine Ver­viel­fäl­ti­gung oder Ver­wen­dung sol­cher Texte, Bil­der, Gra­fi­ken und Sounds in ande­ren elek­tro­ni­schen oder gedruck­ten Publi­ka­tio­nen oder durch Kopien ist ohne aus­drück­li­che Zustim­mung von GENLOC.NETWORK nicht gestat­tet. Alle Infor­ma­tio­nen über die Anwen­dun­gen und sons­ti­gen Unter­la­gen sind vom Kun­den ver­trau­lich zu behan­deln. Diese Infor­ma­tio­nen sind nur im Rah­men des jewei­li­gen Ver­trags zu nut­zen und die Geheim­hal­tung ist auch gegen­über Drit­ten und eige­nen Mit­ar­bei­tern sicherzustellen.

6.2 Für Web­pro­gram­mie­run­gen von GENLOC.NETWORK gilt, dass die im Quell-Code ste­hen­den Copy­right-Ver­merke sei­tens des Kun­den nicht ent­fernt wer­den dür­fen. Der Kunde hat diese Ver­pflich­tung auch an sämt­li­che Dritte weiterzugeben.

6.3 Das Nut­zungs­recht bezieht sich aus­schließ­lich auf die ver­ein­barte Internet-Adresse.

6.4 Für Unter­la­gen (Texte, Bil­der, gra­fi­sche Dar­stel­lun­gen), die vom Kun­den gelie­fert wer­den, ver­blei­ben die Urhe­ber­rechte bei die­sen. Wer­den durch Unter­la­gen, die vom Kun­den gelie­fert wur­den, Urhe­ber­rechte Drit­ter ver­letzt und wird GENLOC.NETWORK des­we­gen recht­lich in Anspruch genom­men, so haf­tet der Kunde für die Rechtsfolgen.

6.5 GENLOC.NETWORK über­nimmt keine Gewähr bei der Bean­tra­gung von Domain-Adres­sen, dies gilt im Beson­de­ren für bestehende Mar­ken­schutz­rechte an Fir­men oder Pro­dukt­na­men, die mit dem Domain-Namen iden­tisch oder ähn­lich sind. Eine Domain wird grund­sätz­lich auf den Namen des Kun­den bean­tragt. GENLOC.NETWORK tritt gegen­über der DENIC oder INTERNIC nur als Ver­mitt­ler auf, sollte ein Kunde von einer drit­ten Per­son auf­ge­for­dert wer­den, eine Domain frei­zu­ge­ben, ist der Pro­vi­der unver­züg­lich davon zu unter­rich­ten. Ist GENLOC.NETWORK Pro­vi­der, ist GENLOC.NETWORK umge­hend zu infor­mie­ren. Von Ersatz­an­sprü­chen drit­ter Per­so­nen auf­grund einer unzu­läs­si­gen Ver­wen­dung eines Domain­na­mens stellt der Nut­zer die Firma GENLOC.NETWORK frei. Für die Ein­hal­tung die­ser Rechte, die nicht durch die Denic gere­gelt wer­den, ist allein der Nut­zer ver­ant­wort­lich. GENLOC.NETWORK über­nimmt keine Haf­tung für Schä­den und Fol­ge­schä­den aus der Bean­tra­gung und Bereit­stel­lung einer Internet-Domain.

§ 7 Gewährleistung

7.1 Es gel­ten die gesetz­li­chen Rege­lun­gen, ins­be­son­dere die des BGB und des HGB.

7.2 Kauf­män­ni­sche Unter­su­chungs- und Rüge­pflich­ten des Kun­den blei­ben unberührt.

§ 8 Haftung

8.1 Für Schä­den, die nicht am Lie­fer­ge­gen­stand selbst ent­stan­den sind, haf­tet GENLOC.NETWORK – aus wel­chen Rechts­grün­den auch immer – nur

a) bei Vor­satz,
b) bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit der Organe oder lei­ten­der Ange­stell­ter,
c) bei schuld­haf­ter Ver­let­zung von Leben, Kör­per, Gesund­heit,
d) bei Män­geln, die GENLOC.NETWORK arg­lis­tig ver­schwie­gen oder deren Abwe­sen­heit GENLOC.NETWORK garan­tiert hat.

8.2 Bei schuld­haf­ter Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflich­ten haf­tet GENLOC.NETWORK auch bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit nicht lei­ten­der Ange­stell­ter und bei leich­ter Fahr­läs­sig­keit, in letz­te­rem Fall begrenzt auf den ver­trags­ty­pi­schen, ver­nünf­ti­ger Weise vor­her­seh­ba­ren Schaden.

8.3 Wei­tere Ansprü­che sind ausgeschlossen.

§ 9 Nutzungsvorschriften

9.1 Pflich­ten des Nut­zers: Por­no­gra­phi­sche, sit­ten­wid­rige oder rechts­ra­di­kale poli­ti­sche Sei­ten sowie die Dar­stel­lung von Gewalt sind nicht gestat­tet und wer­den auf unse­ren Ser­vern gesperrt. Soll­ten Sei­ten gegen gel­ten­des Recht ver­sto­ßen, erfolgt eine Anzeige bei den zustän­di­gen Landeskriminalämtern.

9.2 Der Nut­zer ist für den Inhalt der über den Ser­ver ver­brei­te­ten Ange­bote ver­ant­wort­lich und er hat dafür Sorge zu tra­gen, dass das Ange­bot weder gegen Copy­right­re­ge­lun­gen noch gegen gesetz­li­che Bestim­mun­gen ver­stößt sowie die Erfül­lung gesetz­li­cher Vor­schrif­ten und behörd­li­cher Auf­la­gen sicher­zu­stel­len. Soll­ten GENLOC.NETWORK Ver­stöße hier­ge­gen bekannt wer­den, behält sich GENLOC.NETWORK das Recht vor, das betref­fende Ange­bot zu sperren.

9.3 Der Nut­zer ist ver­pflich­tet, seine Inter­net-Seite so zu gestal­ten, dass eine über­mä­ßige Belas­tung des Ser­vers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechen­leis­tung erfor­dern oder über­durch­schnitt­lich viel Arbeits­spei­cher bean­spru­chen, ver­mie­den wird. GENLOC.NETWORK ist berech­tigt, Sei­ten, die den obi­gen Anfor­de­run­gen nicht gerecht wer­den, vom Zugriff durch den Kun­den oder durch Dritte aus­zu­schlie­ßen. GENLOC.NETWORK wird den Kun­den unver­züg­lich von einer sol­chen Maß­nahme informieren.

9.4 Der Nut­zer hat ihm über­mit­telte Pass­wör­ter geheim zu hal­ten und ist bei Ver­dacht des Miss­brauchs durch nicht berech­tigte Dritte ver­pflich­tet, GENLOC.NETWORK von die­sem Ver­dacht in Kennt­nis zu setzen.

§ 10 Datensicherheit

Der Kunde stellt GENLOC.NETWORK von sämt­li­chen Ansprü­chen hin­sicht­lich über­las­se­ner Daten frei. Soweit die Daten, in gleich wel­cher Form, an GENLOC.NETWORK über­mit­telt wer­den, ver­pflich­tet sich der Kunde zur Siche­rung der Daten. Für den Fall des Daten­ver­lus­tes ver­pflich­tet sich der Kunde, die betref­fen­den Daten­be­stände unent­gelt­lich zu übermitteln.

§ 11 Datenschutz

Wer­den im Rah­men der Arbei­ten von GENLOC.NETWORK per­so­nen­be­zo­gene Daten ver­ar­bei­tet, so wird GENLOC.NETWORK gel­ten­des Daten­schutz­recht beach­ten. Dar­über hin­aus wer­den die not­wen­di­gen Siche­rungs­maß­nah­men getrof­fen oder mit dem Kun­den ver­ein­bart, um den not­wen­di­gen Daten­schutz zu gewährleisten.

§ 12 All­ge­meine Ver­trags­be­din­gun­gen – Gerichtsstand

12.1 Soll­ten eine oder meh­rere Bestim­mun­gen die­ser Bedin­gun­gen bzw. der auf ihnen grün­den­den wei­te­ren Bedin­gun­gen und Ver­ein­ba­run­gen unwirk­sam sein oder wer­den oder sollte sich in ihnen eine Lücke her­aus­stel­len, so soll die Gül­tig­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht berührt wer­den und anstelle der unwirk­sa­men Bestim­mun­gen oder zur Aus­fül­lung der Lücke eine ange­mes­sene, zuläs­sige Rege­lung tre­ten, die die Ver­trags­schlie­ßen­den gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedin­gun­gen gewollt haben wür­den, hät­ten sie die Unwirk­sam­keit oder Lücke bedacht.

12.2 Erfül­lungs­ort für sämt­li­che ver­trag­li­chen Leis­tun­gen und Gerichts­stand ist – wenn Kunde kein Ver­brau­cher im Sinne des § 13 BGB ist der Sitz von GENLOC.NETWORK. GENLOC.NETWORK kann den Kun­den jedoch auch an sei­nem Gerichts­stand verklagen.

12.3 Die Par­teien ver­ein­ba­ren hin­sicht­lich sämt­li­cher Rechts­be­zie­hun­gen aus die­sem Ver­trags­ver­hält­nis die Anwen­dung des Rechts der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unter Aus­schluss des UN-Kaufrechts.

B. Beson­dere Regelungen

Soweit GENLOC.NETWORK dar­über hin­aus­ge­hende Dienst­leis­tun­gen wie bei­spiels­weise Web­de­sign, Pro­gram­mie­rung von Web­sei­ten, Hos­ting, ASP oder ähn­li­ches anbie­tet, gel­ten in Ergän­zung bzw. – soweit sie sich wider­spre­chen – Abän­de­rung zu den unter A. nie­der­ge­leg­ten All­ge­mei­nen Rege­lun­gen die nach­ste­hen­den beson­de­ren Regelungen:

§ 1 Lizenz für Pro­gramme / ASP

1.1 Rech­te­inha­ber der ver­trags­ge­gen­ständ­li­chen Pro­gramme ist GENLOC.NETWORK oder einer ihrer Geschäfts­part­ner, der sie zum Wei­ter­be­trieb ermäch­tigt hat. GENLOC.NETWORK räumt dem Kun­den ein nicht aus­schließ­li­ches Recht zur Nut­zung die­ser Pro­gramme ein (Lizenz). Wenn und soweit der Kunde von GENLOC.NETWORK für Mehr­fach­li­zen­zen des Pro­gramms Lizen­zen erhält, so gel­ten die nach­fol­gen­den Nut­zungs­be­din­gun­gen für jede die­ser Lizen­zen, sowie für Pro­gramm­teile, wel­che auf der Basis Appli­ca­tion Ser­vice Pro­vi­ding (ASP) von Sei­ten GENLOC.NETWORK für den Kun­den frei geschal­tet wer­den. Der Begriff „Pro­gramm“ umfasst in die­sem Fall das Ori­gi­nal-Pro­gramm und sämt­li­che Ver­viel­fäl­ti­gun­gen (Kopien) des­sel­ben. Ein­ge­schlos­sen davon sind Teile des Pro­gramms, wel­che mit ande­ren Pro­gram­men ver­bun­den wer­den. Im Übri­gen gel­ten die Lizenz­be­stim­mun­gen der Geschäfts­part­ner von GENLOC.NETWORK.

1.2 Der Kunde ver­pflich­tet sich sicher­zu­stel­len, dass jeder Nut­zer die­ser Pro­gramme diese Nut­zung aus­schließ­lich im Rah­men die­ser Lizenz­ver­ein­ba­rung durch­führt und diese ein­hält. Der Kunde darf das Pro­gramm gleich­zei­tig nur auf einem Rech­ner nut­zen. Aus­ge­nom­men hier­von sind ASP-Module. Dabei bedeu­tet „Nut­zung“ in die­sem Sinne, sobald sich das Pro­gramm im Haupt­spei­cher oder auf einem Spei­cher­me­dium eines Com­pu­ters befin­det, oder bei ASP-Modu­len bei erst­ma­li­ger Anmel­dung an das Sys­tem. Die gege­be­nen­falls von GENLOC.NETWORK erho­be­nen Lizenz­ge­büh­ren rich­ten sich nach der Häu­fig­keit der Nut­zung wie bei­spiels­weise der Anzahl der Benut­zer, den Res­sour­cen oder einer Kom­bi­na­tion aus bei­dem. Wird der Zugriff auf ein Pro­gramm durch ein Lizenz­ver­wal­tungs­pro­gramm gesteu­ert, dür­fen Kopien erstellt und auf allen Maschi­nen gespei­chert wer­den, die unter Kon­trolle die­ses Lizenz­ver­wal­tungs­pro­gramm ste­hen, jedoch darf die Nut­zung nicht die Gesamt­zahl der zuläs­si­gen Benut­zer oder Res­sour­cen über­stei­gen. Der Kunde darf Daten­si­che­rung nach den Regeln der Tech­nik betrei­ben und unter die­sem Zweck die not­wen­di­gen Siche­rungs­ko­pien erstel­len. Das Hand­buch darf – soweit es vor­liegt – auf Papier aus­ge­druckt wer­den. Urhe­ber­rechts­ver­merke dür­fen vom Kun­den nicht ver­än­dert oder ent­fernt werden.

1.3 Eine andere als die oben beschrie­bene Nut­zung ist unter­sagt; das gilt auch für die Umwand­lung in eine andere Aus­drucks­form (Rever­se­As­sem­ble­Re­ver­se­Com­pile). Aus­ge­nom­men hier­von sind sol­che Umwand­lun­gen, die durch aus­drück­li­che gesetz­li­che Rege­lun­gen unab­ding­bar vor­ge­se­hen sind. Der Kunde darf das Pro­gramm auch weder ver­mie­ten, ver­lea­sen oder Unter­li­zen­zen an den Pro­gramm erteilen.

1.4 Nutzt der Kunde ASP-Module darf er diese ledig­lich ver­mie­ten und ver­lea­sen, wenn und soweit dies durch GENLOC.NETWORK schrift­lich vorab geneh­migt wor­den ist.

§ 2 Web­hos­ting, ins­be­son­dere Schadenersatzansprüche

2.1 Scha­dens­er­satz­an­sprü­che durch das betriebs­be­dingte Aus­fal­len eines Inter­net-Ser­vers kön­nen bis zur Höhe eines Monats­ent­gel­tes für das gebuchte Hos­ting-Paket ab einer Aus­fall­zeit von mehr als 72 Stun­den (am Stück (ohne Unter­bre­chung)) gel­tend gemacht werden.

2.2 Auf­grund ver­schie­de­ner Fak­to­ren, die nicht im Ein­fluss­nah­me­be­reich von GENLOC.NETWORK lie­gen (Lei­tungs­aus­fälle) kann keine Garan­tie für eine 100%ige Erreich­bar­keit des Ser­vers über­nom­men werden.

2.3 GENLOC.NETWORK erstellt Daten­si­che­run­gen (Erstel­lung von loka­lem Backup) der Nut­zer­da­ten der Nut­zer ver­ant­wort­lich. Für ent­stan­dene Schä­den an den auf dem Ser­ver über­spiel­ten Daten über­nimmt GENLOC.NETWORK keine Haftung.

§ 3 Ser­ver- und Providerdienste

3.1 GENLOC.NETWORK betreibt die ange­bo­te­nen Ser­ver­dienste unter dem Gesichts­punkt höchst­mög­li­cher Sorg­falt, Zuver­läs­sig­keit und Ver­füg­bar­keit. GENLOC.NETWORK über­nimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unter­bre­chung zugäng­lich sind und dass die gewünsch­ten Ver­bin­dun­gen immer her­ge­stellt wer­den können.

3.2 Bei Aus­fäl­len von Diens­ten wegen einer außer­halb des Ver­ant­wor­tungs­be­reichs von GENLOC.NETWORK lie­gen­den Stö­rung, vor allem auf­grund von Aus­fäl­len von Kom­mu­ni­ka­ti­ons­net­zen, Stö­run­gen bei Inter­net­ser­ver­be­trei­bern und Gate­ways von Betrei­bern, steht dem Kun­den ein Min­de­rungs­recht nur bei erheb­li­chen Behin­de­run­gen zu. Im Übri­gen erfolgt eine Rück­ver­gü­tung nur dann, wenn GENLOC.NETWORK einer ihrer Erfül­lungs- oder Ver­rich­tungs­ge­hil­fen den Feh­ler min­des­tens fahr­läs­sig ver­ur­sacht hat und sich der Aus­fall­zeit­raum über mehr als 12 Stun­den erstreckt.

3.3 GENLOC.NETWORK hat jeder­zeit das Recht, eine unter einer DoS- (Denial of Ser­vice) oder DDoS- (Dis­tri­bu­ted Denial of Ser­vice) Atta­cke ste­hende Domain/Webseite abzu­schal­ten und den ent­spre­chen­den Ver­trag frist­los mit sofor­ti­ger Wir­kung zu kün­di­gen. Betreibt der Kunde eine Web­seite, die für DoS-Atta­cken inter­es­sant ist (z.B. politische/polarisierende Äuße­run­gen, Gewinn­spiele usw.), kann dem Kun­den der ent­stan­dene Scha­den in Rech­nung gestellt wer­den. Aus einer in Folge einer (D)DoS-Attacke nötig wer­den­den (ggf. vor­über­ge­hen­den) Abschal­tung eines Ser­vers oder ein­zel­nen Werbseite kann weder der Betrei­ber der atta­ckier­ten Web­seite, noch ein ande­rer Kunde, des­sen Web­seite über den glei­chen Ser­ver gehos­tet wird, Ansprü­che, gleich wel­cher Art, her­lei­ten. Eine (D)DoS-Attacke kann durch GENLOC.NETWORK nicht ver­hin­dert werden.

GENLOC.NETWORK wird an Stö­run­gen ihrer tech­ni­schen Ein­rich­tun­gen im Rah­men der bestehen­den tech­ni­schen und betrieb­li­chen Mög­lich­kei­ten nur inner­halb der Büro­zei­ten arbei­ten (mon­tags bis frei­tags von 9.00 bis 17.30 Uhr). Aus­nah­me­re­ge­lun­gen bedür­fen der schrift­li­chen Über­ein­kunft, zum Bei­spiel durch Ser­vice Level Agree­ment (SLA).

Manfred Klöppel

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Manny
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2. Juni 2022

Das war ganz großes Kino!

Heinz Strunk
Heinz Strunk
7. Mai 2022

Jemand musste Josef K. verleumdet haben, denn ohne dass er etwas Böses getan hätte, wurde er eines Morgens verhaftet. »Wie ein Hund! « sagte er, es war, als sollte die Scham ihn überleben.

Rudi
Rudi
2. Mai 2022

Jemand musste Josef K. verleumdet haben, denn ohne dass er etwas Böses getan hätte, wurde er eines Morgens verhaftet. »Wie ein Hund! « sagte er, es war, als sollte die Scham ihn überleben.

Kerstin und Matthias Stricker
Kerstin und Matthias Stricker
10. April 2022

Wir haben einen unvergesslichen Urlaub in Uganda und abschließend ein wenig Ausspannen auf Zanzibar erleben dürfen. Für Afrika-Anfänger war die Empfehlung mit Uganda zu starten genau das richtige: unfassbar schöne Landschaften, atemberaubende Tierwelt und ein netter, kompetenter und umsichtiger Guide (danke nochmal an Innocent!). Der anschließende Aufenthalt auf Zanzibar war absolut beeindruckend, vor allem durch die Farben. Im Hintergrund waren wir jederzeit gut betreut. Nachdem Emirates den Flugverkehr nach Ostafrika einfach ohne Ankündigung eingestellt hatte, wurde sofort ein Alternativflug organisiert und wir sind wohlbehalten wieder nach Hause gekommen. Vielen Dank an das gesamte Team von Klüger Reisen.

Max M.
Max M.
5. April 2022

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit. Aenean commodo ligula eget dolor. Aenean massa. Cum sociis natoque penatibus et magnis dis parturient montes, nascetur ridiculus mus. Donec quam felis, ultricies nec, pellentesque eu, pretium quis, sem. Nulla consequat massa quis enim. Donec pede justo, fringilla vel, aliquet nec, vulputate eget, arcu. In enim justo, rhoncus ut, imperdiet a, venenatis vitae, justo.

Beate
Beate
3. April 2022

Hallo Herr Klüger, 19.03. - 26.03.2022 Oman Privatreise zurück aus dem Land, durch das einst die Weihrauch Karawanen zogen. Es war eine gelungene, hervorragend organsierte Reise, vielen Dank auch für Ihre "Stand-By-Unterstützung" bis zum Abflug, gerade zu Zeiten von Corona eine wertvolle Hilfe. Wir fühlen uns exzellent aufgehoben bei Nabeel, der mit uns so manchen Schlenker unternahm, der nicht im Programm stand. Highlights der Tour waren die Oasen & das Baden, die Wüste Wahiba Sands, das Wüstencamp, die grünen Berge Jebel Akhdar, der Canyon Wadi Nakhar...die Märkte mit den Rosenöl und Gewürzdüften ... Nizwa...Muscat. und vor allen Dingen die Omani, die Einheimischen. Die Entspanntheit und Gelassenheit die im Oman herrscht, ist bemerkenswert! Kurzum wir haben eine phantastische Reise erlebt, versüßt mit Halma, der omanischen Lieblingssüßigkeit (lecker, das zergeht auf der Zunge: Zucker, Butter, Nüsse, Safran, Rosenwasser und Kardamon)... wir kommen wieder und dann gehts mit Nabeel als zuverlässigen und kenntnisreichen Guide weiter in den Süden nach Salalah und vielleicht noch weiter in die Wüste Rub al-Kali....schaun wir mal ;-) . Herzliche Grüße Beate

Marcus Wöller
Marcus Wöller
23. März 2022

Jemand musste Josef K. verleumdet haben, denn ohne dass er etwas Böses getan hätte, wurde er eines Morgens verhaftet. »Wie ein Hund! « sagte er, es war, als sollte die Scham ihn überleben.

Kallo S.
Kallo S.
28. Februar 2022

Jemand musste Josef K. verleumdet haben, denn ohne dass er etwas Böses getan hätte, wurde er eines Morgens verhaftet. »Wie ein Hund! « sagte er, es war, als sollte die Scham ihn überleben.

Nico Wahl
Nico Wahl
7. Dezember 2021

Jemand musste Josef K. verleumdet haben, denn ohne dass er etwas Böses getan hätte, wurde er eines Morgens verhaftet. »Wie ein Hund! « sagte er, es war, als sollte die Scham ihn überleben.

Susanne K.
Susanne K.
8. Juni 2021

Jemand musste Josef K. verleumdet haben, denn ohne dass er etwas Böses getan hätte, wurde er eines Morgens verhaftet. »Wie ein Hund! « sagte er, es war, als sollte die Scham ihn überleben.

Mirco Hansen
Mirco Hansen
17. April 2021

Jemand musste Josef K. verleumdet haben, denn ohne dass er etwas Böses getan hätte, wurde er eines Morgens verhaftet. »Wie ein Hund! « sagte er, es war, als sollte die Scham ihn überleben.